Massivhaus | KfW-Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40
Jedes unserer Massivhäuser kann als KfW-Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40 gebaut werden. Egal ob Einfamilienhaus, Mediterranes Haus, Stadtvilla, Bungalow oder Doppelhaus.
Die Bauart erfolgt in wertbeständiger Massivhaus-Bauweise, Stein auf Stein.
Jeder Grundriss unserer Vorschlagshäuser lässt sich beliebig abändern oder auch völlig frei planen.
Unsere Häuser werden in der gesamten Bundesrepublik angeboten und gebaut.
Was ist überhaupt ein KfW-Effizienzhaus?
Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) entwickelt wurde.
Die KfW nutzt dieses Qualitätszeichen im Rahmen ihrer Förderprogramme "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren".
Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau (siehe Referenzgebäude) nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf.
Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat zum Beispiel höchstens 70 % des Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes.
Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.
Daneben ist auch der Wert des spezifischen Transmissionswärmeverslustes (HT') des Gebäudes relevant. Beim KfW-Effizienzhaus 70 darf er z. B. höchstens 85 % eines entsprechenden Referenzgebäudes betragen. (Quelle: KfW)
Jahresprimärenergiebedarf
Der Jahresprimärenergiebedarf beziffert, wie viel Energie im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt wird.
Der Primärenergiebedarf berücksichtigt dabei auch die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle, über seine Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude und der Verteilung, Speicherung im Gebäude anfallen. (Quelle: KfW)
Referenzgebäude
Das Referenzgebäude ist ein virtuelles Gebäude, das bei jeder Berechnung des Energieausweises neu erstellt wird.
Um den Energiebedarf Ihres Gebäudes im Vergleich zur Energieeinsparverordnung (EnEV) bewerten zu können, muss das Referenzgebäude baugleich mit Ihrem Haus sein, denn die Form des Hauses, die Ausrichtung nach der Himmelsrichtung, die Gebäudenutzfläche, die Heizung und anderes haben Einfluss auf Ihren Energiebedarf.
Das heißt, jedes Gebäude wird mit einem baugleichen Referenzgebäude verglichen. Somit sind auch die zulässigen Höchstwerte für den Jahresprimärenergiebedarf (QP) und den spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT') nicht immer gleich, sondern werden für jedes Haus individuell berechnet. (Quelle: KfW)
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Teil des deutschen Baurechts
Die EnEV enthält - neben Bestimmungen zum Energieausweis - energetische Mindestanforderungen für Neubauten, für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude, für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie für die Warmwasserversorgung.
Zum 1. Oktober 2009 ist die geänderte EnEV in Kraft getreten. (Quelle: KfW)
Transmissionswärmeverlust
Mit dem Transmissionswärmeverlust (HT') wird die energetische Qualität der thermischen Hülle (Isolierung von Dach, Aussenwänden, Fenstern und Boden) eines Gebäudes beschrieben.
Für jedes Wohngebäude ist - abhängig von der Umfassungsfläche (A) und dem Volumen des Gebäudes - ein zulässiger Höchstwert nach Tabelle 2 der Anlage 1 der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der aktuellen Fassung vorgegeben.
Je niedriger der Wert, desto besser ist das Haus isoliert. (Quelle: KfW)
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